Begriffserklärung

Begriffserklärung

Abluftraum
Raum, aus dem Abluft direkt über einen Lüftungsschacht, einen Außenluftdurchlass oder über eine ventilatorgestützte Lüftung ausströmt.
Beispiele: Küche, Badezimmer, WC, Dusch-, Hausarbeits- und Saunaräume.

Zulufträume

Gesamtheit der Räume, in die thermisch unbehandelte Außenluft über Außenluftdurchlässe einströmt oder behandelte Außenluft (Zuluft) mittels ventilatorgestützter Lüftung zugeführt wird.
Beispiele: Wohn-, Schlaf-, Gäste-, Arbeits- und Kinderzimmer sowie ständig oder zeitweise genutzte Hobby- (Dach- und Keller-) Räume.

Überströmraum

Raum in der Nutzungseinheit, der sich strömungsmäßig zwischen Zuluft- und Ablufträumen befindet.

Nutzungseinheit
Wohnung (WE), Einfamilienhaus (EFH) oder vergleichbare andere ein- oder mehrgeschossige Raumgruppe.

Fläche der Nutzungseinheit (ANE)
Fläche aller direkt und indirekt beheizten Räume einer Nutzungseinheit innerhalb der Gebäudehülle (Einheit in m²)

Lüftung zum Feuchteschutz
Notwendige Lüftung zur Sicherstellung des Bautenschutzes (Feuchte) unter üblichen Nutzungsbedingungen bei teilweise reduzierten Feuchtelasten.
Beispiel: Übliche Nutzungsbedingungen bei teilweise reduzierten Feuchtelasten sind z.B. zeitweilige Abwesenheit der Nutzer und kein Wäschetrocknen in der Nutzungseinheit.

Anmerkung: Die zeitliche Mittelung der definierten Lüftungsstufen entspricht über den Bilanzzeitraum dem nach EnEV § 6 definierten, zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindestluftwechsel.

Reduzierte Lüftung
Notwendige Lüftung zur Sicherstellung der hygienischen Mindestanforderungen sowie des Bautenschutzes (Feuchte) unter üblichen Nutzungsbedingungen bei teilweise reduzierten Feuchte- und Stofflasten.
Beispiel: Infolge zeitweiliger Abwesenheit von Nutzern.

Anmerkung: Die zeitliche Mittelung der definierten Lüftungsstufen entspricht über den Bilanzzeitraum dem nach EnEV § 6 definierten, zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindestluftwechsel.

Nennlüftung
Notwendige Lüftung zur Sicherstellung der hygienischen Anforderungen sowie des Bautenschutzes bei Anwesenheit der Nutzer (Normalbetrieb).

Anmerkung: Die zeitliche Mittelung der definierten Lüftungsstufen entspricht über den Bilanzzeitraum dem nach EnEV § 6 definierten, zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindestluftwechsel.

Intensivlüftung
Zeitweilig notwendige Lüftung mit erhöhtem Luftvolumenstrom zum Abbau von Lastspitzen (Lastbetrieb).

Anmerkung: Die zeitliche Mittelung der definierten Lüftungsstufen entspricht über den Bilanzzeitraum dem nach EnEV § 6 definierten, zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindestluftwechsel.

 

Quelle:
Auszug aus der Planungsnorm für Lüftungsanlagen DIN-1946-6
Raumlufttechnik – Teil 6: Lüftung von Wohnungen