Keine Miete bei Schimmel

Keine Miete bei Schimmel

Ein Mieter muss keine Miete mehr zahlen, wenn in einer Wohnung derart leicht Schimmel entsteht, dass nur dauerhaftes Lüften den Schimmelbefall verhindern würde. Ein Mieter ist nicht verpflichtet, ständig zu Lüften (Amtsgericht München, Az. 412 C 11503/09).