- 1. Feuerungsverordnung
- (Kosten)
- ... et oder mit Vorrichtungen ausgerüstet sein, dass bei einer äußeren thermischen Beanspruchung von bis zu 650°C über einen Zeitraum von 30 Minuten keine gefährlichen Gas-Luft-Gemische entstehen könn ...
- Erstellt am 19. Mai 2011