- 1. Feuerungsverordnung
- (Kosten)
- ... o abgeschirmt sein, dass an diesen bei Nennleistung der Feuerstätten keine höheren Temperaturen als 85 °C auftreten können. Dies gilt als erfüllt, wenn mindestens die vom Hersteller angegebenen Abstandsma ...
- Erstellt am 19. Mai 2011