Planungsnorm DIN-1946-6
4. Lüftungskonzept – Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen
4.1 Allgemeines
Für neu zu errichtende oder zu modernisierende Gebäude mit lüftungstechnisch relevanten Änderungen ist ein Lüftungskonzept zu erstellen. Das Lüftungskonzept umfasst die Feststellung der Notwendigkeit von lüftungstechnischen Maßnahmen und die Auswahl des Lüftungssystems. Dabei sind bauphysikalische, lüftungs- und gebäudetechnische sowie auch hygienische Gesichtspunkte zu beachten.
Das Lüftungskonzept sollte unter Beachtung der lüftungstechnischen Situation der gesamten Nutzungseinheit erstellt werden, weil jede lüftungstechnische Maßnahme in einer Nutzungseinheit immer auch Auswirkungen auf alle anderen Räume der Nutzungseinheit hat. Das gilt auch, wenn nur einzelne, z.B. fensterlose Räume, mit einem ventilatorgestützten Lüftungssystem gelüftet werden sollen. Die Luftdichtheit bzw. Luftdurchlässigkeit der Hüllkonstruktion der gesamten Nutzungseinheit ist zu beachten.
Das Lüftungskonzept kann von jedem Fachmann erstellt werden, der in der Planung, der Ausführung oder der Instandhaltung von lüftungstechnischen Maßnahmen oder in der Planung und Modernisierung von Gebäuden tätig ist.
Eine Instandsetzung/Modernisierung eines bestehenden Gebäudes ist dann lüftungstechnisch relevant, wenn
- im MFH (Mehrfamilienhaus) mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht werden und
- im EFH (Einfamilienhaus) mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht bzw. mehr als 1/3 der Dachfläche abgedichtet werden.
Wenn lüftungstechnische Maßnahmen erforderlich sind, ist die Auswahl eines Lüftungssystems durchzuführen.
4.2 Lüftungstechnische Maßnahmen
4.2.1 Allgemeines
Lüftungstechnische Maßnahmen sind in einer Nutzungseinheit erforderlich, wenn der notwendige Luftvolumenstrom zum Feuchteschutz den Luftvolumenstrom durch Infiltration (Luftvolumenstrom durch Gebäudeundichtigkeiten) überschreitet.
Werden für besondere Räume je Nutzungseinheit aus anderen Gründen dauernd wirksame Abluftvolumenströme gefordert, z. B. für die Lüftung von fensterlosen Räumen nach DIN 18017-3, kann dies als lüftungstechnische Maßnahme ausreichend sein, wenn der Luftvolumenstrom zum Feuchtschutz erreicht wird und alle Räume der Nutzungseinheit hinreichend gleichmäßig durchströmt werden.
8. Ventilatorgestützte Lüftung
8.1 Außenluftvolumenstrom durch lüftungstechnische Maßnahmen
8.1.1 Allgemeines
Der für die Auslegung der Komponenten benötigte Außenluftvolumenstrom wird für die Nutzungseinheit aus dem notwendigen Gesamtaußenluftvolumenstrom unter Berücksichtigung des Luftvolumenstroms durch Infiltration ermittelt.
Ein ventilatorgestütztes Lüftungssystem mit veränderlichem Luftvolumenstrom (bedarfsgeführt) muss den Bereich zwischen Lüftung zum Feuchteschutz und Nennlüftung abdecken.
Bei bedarfsgeführter Lüftung (Bedarfslüftung) über die Parameter Raumluftfeuchte, Kohlendioxid- bzw. Mischgasgehalt der Raumluft oder andere geeignete Führungsgrößen wird für die Nutzungsdauer nur zwischen Reduzierter Lüftung und Nennlüftung unterschieden. Außerhalb der Nutzungsdauer ist die Absenkung des Außenluftvolumenstromes auf die Lüftung zum Feuchteschutz zulässig.