Begriffserklärung
Begriffserklärung
Abluftraum
Raum, aus dem Abluft direkt über einen Lüftungsschacht, einen Außenluftdurchlass oder über eine ventilatorgestützte Lüftung ausströmt.
Beispiele: Küche, Badezimmer, WC, Dusch-, Hausarbeits- und Saunaräume.
Zulufträume
Gesamtheit der Räume, in die thermisch unbehandelte Außenluft über Außenluftdurchlässe einströmt oder behandelte Außenluft (Zuluft) mittels ventilatorgestützter Lüftung zugeführt wird.
Beispiele: Wohn-, Schlaf-, Gäste-, Arbeits- und Kinderzimmer sowie ständig oder zeitweise genutzte Hobby- (Dach- und Keller-) Räume.
Überströmraum
Raum in der Nutzungseinheit, der sich strömungsmäßig zwischen Zuluft- und Ablufträumen befindet.
Nutzungseinheit
Wohnung (WE), Einfamilienhaus (EFH) oder vergleichbare andere ein- oder mehrgeschossige Raumgruppe.
Fläche der Nutzungseinheit (ANE)
Fläche aller direkt und indirekt beheizten Räume einer Nutzungseinheit innerhalb der Gebäudehülle (Einheit in m²)
Lüftung zum Feuchteschutz
Notwendige Lüftung zur Sicherstellung des Bautenschutzes (Feuchte) unter üblichen Nutzungsbedingungen bei teilweise reduzierten Feuchtelasten.
Beispiel: Übliche Nutzungsbedingungen bei teilweise reduzierten Feuchtelasten sind z.B. zeitweilige Abwesenheit der Nutzer und kein Wäschetrocknen in der Nutzungseinheit.
Anmerkung: Die zeitliche Mittelung der definierten Lüftungsstufen entspricht über den Bilanzzeitraum dem nach EnEV § 6 definierten, zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindestluftwechsel.
Reduzierte Lüftung
Notwendige Lüftung zur Sicherstellung der hygienischen Mindestanforderungen sowie des Bautenschutzes (Feuchte) unter üblichen Nutzungsbedingungen bei teilweise reduzierten Feuchte- und Stofflasten.
Beispiel: Infolge zeitweiliger Abwesenheit von Nutzern.
Anmerkung: Die zeitliche Mittelung der definierten Lüftungsstufen entspricht über den Bilanzzeitraum dem nach EnEV § 6 definierten, zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindestluftwechsel.
NennlüftungNotwendige Lüftung zur Sicherstellung der hygienischen Anforderungen sowie des Bautenschutzes bei Anwesenheit der Nutzer (Normalbetrieb).
Anmerkung: Die zeitliche Mittelung der definierten Lüftungsstufen entspricht über den Bilanzzeitraum dem nach EnEV § 6 definierten, zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindestluftwechsel.
Intensivlüftung
Zeitweilig notwendige Lüftung mit erhöhtem Luftvolumenstrom zum Abbau von Lastspitzen (Lastbetrieb).
Anmerkung: Die zeitliche Mittelung der definierten Lüftungsstufen entspricht über den Bilanzzeitraum dem nach EnEV § 6 definierten, zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindestluftwechsel.
Quelle:
Auszug aus der Planungsnorm für Lüftungsanlagen DIN-1946-6 Raumlufttechnik – Teil 6: Lüftung von Wohnungen