- 1. Keine Miete bei Schimmel
- (Urteile)
- Keine Miete bei Schimmel Ein Mieter muss keine Miete mehr zahlen, wenn in einer Wohnung derart leicht Schimmel entsteht, dass nur dauerhaftes Lüften den Schimmelbefall verhindern würde. Ein Mieter ist ...
- Erstellt am 27. Juli 2011