- 1. Keine Miete bei Schimmel
- (Urteile)
- Keine Miete bei Schimmel Ein Mieter muss keine Miete mehr zahlen, wenn in einer Wohnung derart leicht Schimmel entsteht, dass nur dauerhaftes Lüften den Schimmelbefall verhindern würde. Ein Mieter ...
- Erstellt am 27. Juli 2011