20% Mietminderung bei Schimmel im Gebäude
Bis zu 20% Mietminderung bei Schimmel in der Wohnung kann seitens des Mieters erhoben werden, wenn der Schimmel auf bauliche Mängel zurückzuführen ist. Die Beweispflicht liegt zuerst einmal beim Vermieter. Dieser muss nachweisen, dass der Schimmelbefall nicht durch bauliche Mängel verursacht wurde. Erst im Anschluß muss der Mieter beweisen, dass er richtig heizt und lüftet.
Quelle: AG Osnabrück, Urteil vom 10.10.2013 - 48 C 31/12 (5)